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Schulung
Beratung



                            Klärung zur Entstehung von Überschuldung

Haushaltsanalyse                                                                               Forderungsanalyse

Entwicklung von Beratungskonzepten

Außergerichtlicher Einigungsversuch (AEV)                                               Verhandlung mit Gläubigern

Immobilienberatung                                                                    Schuldenbereinigungsplan  (ohne Insolvenz)

                                       Ziel: Restschuldbefreiung

Im Falle des "Scheiterns" des außergerichtlichen Einigungsversuches bestehen folgende Kooperationsmöglichkeiten:

* Kooperation mit Verbraucherinsolvenzberatungsstelle

* Kooperation mit Fachanwälten für Insolvenzrecht

Insolvenzbetreuung wird ermöglicht.


Die Einzelfallberatung erfolgt durch kompetente freie selbständige Mitarbeiter.