
Klärung zur Entstehung von Überschuldung
Haushaltsanalyse Forderungsanalyse
Entwicklung von Beratungskonzepten
Außergerichtlicher Einigungsversuch (AEV) Verhandlung mit Gläubigern
Immobilienberatung Schuldenbereinigungsplan (ohne Insolvenz)
Ziel: Restschuldbefreiung
Im Falle des "Scheiterns" des außergerichtlichen Einigungsversuches bestehen folgende Kooperationsmöglichkeiten:
* Kooperation mit Verbraucherinsolvenzberatungsstelle
* Kooperation mit Fachanwälten für Insolvenzrecht
Insolvenzbetreuung wird ermöglicht.
Die Einzelfallberatung erfolgt durch kompetente freie selbständige Mitarbeiter.
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